ich meine es ist so:
Wenn das Pferd als Schlachtpferd eingetragen ist, kann man es natürlich auch einschläfern lassen. Liegt dann im Ermessen des Besitzers. Geht ja nur darum, dass das als Schlachtpferd eingetragene Pferd nach Tötung durch Bolzenschuß für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Lässt man es trotzdem einschläfern gehts in die Tierkörperbeseitigung oder wie das auch immer heisst.
Ist das Pferd als Nicht-Schlachtpferd eingetragen, kann es andere Medikamente bekommen wodurch es dann nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Ich glaube aber das trotzdem z.b. eine Nottötung durch Bolzenschuss möglich ist...wenn ja ein Schlachter zum Hof kommt und das Pferd vor Ort tötet, wird ja auch nur Hundefutter raus...
LG