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Dieses Thema hat 3 Antworten
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hannipu Offline

Fortgeschrittener


Beiträge: 164

05.09.2007 22:00
als schlachtpferd eingetragen? oder auf jeden fall einschläfern? Zitat · Antworten

hey, an den tod zu denken ist zwar nicht so schön, aber mich interessiert, wie euer pferd eingetragen ist.

weil bei einem schlachtpferd eingetragenen pferd kann man sich ja im prinzip immer noch entscheiden, hat also beide möglichkeiten (bolzenschuss + einschläfern).

oder kommt für euch eh nur einschläfern in frage?

liebste grüsse!

Mister Ed Offline

Admin


Beiträge: 358

07.09.2007 08:01
#2 RE: als schlachtpferd eingetragen? oder auf jeden fall einschläfern? Zitat · Antworten

Ich weiß nicht genau, ob du bei einem Schlachtpferd eingetragenen Pferd einschläfern kannst...

Die Eintragung bestimmt ja hauptsächlich was das Pferd bei einer Behandlung für Medikamente bekommen darf... Also weiß ich jetzt nicht wie das mit dem Mittel zum einschläfern aussieht...

lg Ina & die Bande

hannipu Offline

Fortgeschrittener


Beiträge: 164

07.09.2007 14:13
#3 RE: als schlachtpferd eingetragen? oder auf jeden fall einschläfern? Zitat · Antworten

also ich glaube, dass mit einem TA ein "schlachtpferd" immer umgetragen werden kann, sodass es eingeschläfert werden kann. ein nicht-schlachpferd bleibt dies natürlich immer, also kann nicht doch mit bolzenschuss... ist ja auch klar wegen den medikamenten.

aber kann man beim schlachtpferd eingetragenen pferd dann also im prinzip immer, weil es bestimmte medikamente bekommen soll oder eben eingschläfert werden soll, es dann einfach umtragen?
also ist es doch im prinzip kein nachteil, oder? oder ist das umtragen schwierig?


lg!

diekleineK Offline

Anfänger

Beiträge: 40

07.09.2007 18:27
#4 RE: als schlachtpferd eingetragen? oder auf jeden fall einschläfern? Zitat · Antworten

ich meine es ist so:

Wenn das Pferd als Schlachtpferd eingetragen ist, kann man es natürlich auch einschläfern lassen. Liegt dann im Ermessen des Besitzers. Geht ja nur darum, dass das als Schlachtpferd eingetragene Pferd nach Tötung durch Bolzenschuß für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Lässt man es trotzdem einschläfern gehts in die Tierkörperbeseitigung oder wie das auch immer heisst.

Ist das Pferd als Nicht-Schlachtpferd eingetragen, kann es andere Medikamente bekommen wodurch es dann nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Ich glaube aber das trotzdem z.b. eine Nottötung durch Bolzenschuss möglich ist...wenn ja ein Schlachter zum Hof kommt und das Pferd vor Ort tötet, wird ja auch nur Hundefutter raus...

LG

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